1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Brandstiftung und Versuchs dazu, Sachbeschädigung und fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Mit Entscheid vom 3. März 2022 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 28. Mai 2022. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.