Möglicherweise haben Sie die erste Prüfung ergaunert oder erschwindelt». Weiter soll der Beschwerdeführer einen Mitarbeiter der Ausgleichskasse des Kantons Bern des Amtsmissbrauchs und des Betrugs bezichtigt haben. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschwerdeführer deswegen mit Strafbefehl vom 17. Februar 2022 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 6'000.00, wogegen der Beschwerdeführer Einsprache erhoben hat. Ausgehend vom Strafmass, welches den Beschwerdeführer im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung erwartet, ist der Straffall als Bagatellfall zu bezeichnen.