177 Abs. 1 und Art. 173 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB; SR 311.0]) vorgeworfen, indem er in verschiedenen Eingaben Mitarbeiter der Ausgleichskasse des Kantons Bern und einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft mit folgenden Worten beschimpft haben soll: «Arschloch», «Sie müssen entweder dumm oder ein arrogantes Arschloch sein», «Sie müssen entweder sehr dumm sein oder möglicherweise senil, oder gar in einem frühkindlichen Stadium verblieben sein. Alles nur Idioten und Dummköpfe», «Sie sind ein unfähiger Jurist [….] Möglicherweise haben Sie die erste Prüfung ergaunert oder erschwindelt».