3 wendigkeit einer amtlichen Verteidigung sprechen (BGE 138 IV 35 E. 6.3-6.4; Urteil des Bundesgerichts 1B_228/2021 vom 16. Juli 2021 E. 2; je mit weiteren Hinweisen). 4.3 In Bagatellfällen besteht ein Anspruch auf amtliche Verteidigung rechtsprechungsgemäss