2. Eventualiter sei das gegen die C.________ AG sowie gegen ihren Rechtsvertreter ausgesprochene Verbot gemäss Dispositivnummer 3 der Verfügung vom 3. März 2022 im Verfahren W 21 351 / BMC in Bezug auf hängige und zukünftige Zivilverfahren zwischen A.________ und der C.________ AG aufzuheben. 3. Subeventualiter sei das gegen die C.________ AG sowie gegen ihren Rechtsvertreter ausgesprochene Verbot gemäss Dispositivnummer 3 der Verfügung vom 3. März 2022 im Verfahren W 21 351 / BMC in Bezug auf das Schreiben von J.________ an B.________ vom 29. Dezember 2017 aufzuheben.