Bis zum abschlägigen Asylentscheid (August 2018) sei er einer Arbeitstätigkeit nachgegangen. Seither sei ihm dies jedoch untersagt gewesen. Auch sein Verständnis der deutschen Sprache sei besser als vom Regionalgericht angenommen, was sich anlässlich der Einvernahmen und der Hauptverhandlung gezeigt habe. So sei die Übersetzerin im Hinblick auf die Urteilseröffnung entlassen worden, da klar gewesen sei, dass er die Ausführungen des Gerichts verstehen werde.