Ausserdem habe das Zürcher Obergericht im letzten Jahr in einem ähnlich gelagerten Fall resp. aufgrund der Tatsache, dass angesichts der langandauernden Krisensituation in Afghanistan in absehbarer Zeit keine Veränderung der Lage zu erwarten sei, auf einen Härtefall erkannt (Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB180499 vom 28. Januar 2021). Er habe den dringenden Wunsch, sich in der Schweiz zu integrieren und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Die Integration sei bereits teilweise erfolgt. Bis zum abschlägigen Asylentscheid (August 2018) sei er einer Arbeitstätigkeit nachgegangen.