Seine Prozessaussichten stünden gut, dass diese oberinstanzlich nicht bestätigt werde. Immerhin habe das Staatssekretariat für Migration (nachfolgend: SEM) mit Blick auf die Lage in Afghanistan seine Wegweisungspraxis bezüglich Rückführungen nach Afghanistan dahingehend angepasst, dass afghanischen Staatsangehörigen die vorläufige Aufnahme gewährt werde. Auch betreffend ihn habe das SEM zwischenzeitlich mit Entscheid vom 3. März 2022 wegen Unzumutbarkeit des Vollzugs der gegen ihn verfügten Wegweisung die vorläufige Aufnahme verfügt. Ausserdem habe das Zürcher Obergericht im letzten Jahr in einem ähnlich gelagerten Fall resp.