In Anbetracht der ausgesprochenen Strafe erweise sich die Verlängerung der Sicherheitshaft ausserdem als verhältnismässig. 5.3 Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Folgerung des Regionalgerichts, wonach er sich im Fall einer Haftentlassung ins Ausland absetzen oder in der Schweiz untertauchen würde. Hierfür bestünden keine konkreten Anhaltspunkte. Das Gegenteil sei der Fall. Er möchte in der Schweiz bleiben, weshalb er denn auch hinsichtlich der angeordneten Landesverweisung Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil angemeldet habe.