4 Hinblick auf den Strafvollzug ins Ausland absetzen oder in der Schweiz untertauchen würde. Der Beschwerdeführer stamme aus Afghanistan und sei erst im Jahr 2015 in die Schweiz eingereist. Sein Asylantrag sei abgelehnt und er sei rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen worden. Die ihm bis am 10. Dezember 2019 angesetzte Ausreisefrist habe er nicht wahrgenommen. Der Beschwerdeführer halte sich somit rechtswidrig in der Schweiz auf.