Weiter verfügte das Regionalgericht unter Dispositivziffer VI./1., dass A.________ zur Sicherung des Vollzugs in Sicherheitshaft belassen und diese vorerst für eine Dauer von drei Monaten verlängert werde (amtliche Akten pag. 421-427). Am 10. März 2022 meldete A.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, beim Regionalgericht Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an (amtliche Akten pag. 438). Auf Nachfrage des Regionalgerichts hin bestätigte die amtliche Verteidigerin, dass die Berufungsanmeldung lediglich mit Blick auf die ausgesprochene Landesverweisung erfolgt sei (amtliche Akten pag. 0443). Weiter erhob A.___