1. Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) verurteilte A.________ am 1. März 2022 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Tätlichkeit zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, wovon sieben Monate – unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 189 Tagen – zu vollziehen sind. Nebst dem wurde eine Landesverweisung von sechs Jahren angeordnet und auf den Widerruf zweier bedingt ausgesprochener Vorstrafen (Geldstrafen von insgesamt 90 Tagessätze) verzichtet. Weiter verfügte das Regionalgericht unter Dispositivziffer VI./1., dass A.______