1. Das Gesuch des Beschwerdeführers auf Edition einer Übersicht sämtlicher Besuche beim Regionalgefängnis Biel wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 28. Februar 2022 (ARR 22 69) wird aufgehoben. Der Beschwerdeführer ist unverzüglich durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland aus der Untersuchungshaft zu entlassen und es werden die folgenden Ersatzmassnahmen angeordnet: