Beschwerdeführers sowie einem Zusammenhang zu seiner Delinquenz äussern soll. Es ist davon auszugehen, dass die auszufällende Strafe unbedingt auszusprechen sein wird. Ob die Strafe allenfalls zugunsten einer ambulanten oder stationären Massnahme aufzuschieben sein wird, ist demgegenüber mit Blick auf das am 11. März 2022 durch die Staatsanwaltschaft angeordnete psychiatrische Gutachten ebenfalls noch unklar. Aus der möglicherweise drohenden Strafe ergibt sich allerdings ein gewisser Fluchtanreiz. Der Beschwerdeführer verfügt über einen (abgelaufenen) brasilianischen Pass und spricht neben Deutsch auch Portugiesisch.