__ (Ort), wo er am 15. Oktober 2021 auch angehalten werden konnte. 8.9 Betreffend die Höhe der dem Beschwerdeführer drohenden Strafe lassen sich trotz der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Deliktsumme von insgesamt CHF 250'000.00, davon versucht begangen CHF 213'021.76, keine konkreten Annahmen treffen, da die Taten teilweise bestritten werden, der überwiegende Teil der Deliktsumme sich auf versuchte Begehungen bezieht und mit Auftrag vom 11. März 2022 durch die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde, welches sich u.a. zu allfälligen psychischen Störungen des