Der Beschwerdeführer sei zwischen dem 1. April 2019 und dem 18. Oktober 2019 bei seiner Kollegin und zwischen Juni und September 2020 beim Unterzeichnenden in Behandlung gewesen, er habe bei der Kollegin fünf von dreizehn Sitzungen verpasst und beim Unterzeichnenden zwei von fünf. Der Beschwerdeführer habe eine Anpassungsstörung mit ängstlichen und depressiven Elementen. Alsdann sei ein übermässiger (und teils nicht verordneter) Konsum von Benzodiazepinen hinzugekommen. Aufgrund der fehlenden Compliance des Beschwerdeführers habe man die Therapie abgebrochen.