Er könne nicht in Brasilien in Armut leben und würde nie länger als 2-3 Wochen dortbleiben (S. 10 Z. 330 ff.). 8.7 In den Haftakten findet sich eine schriftliche Auskunft vom 9. Februar 2022 des behandelnden Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer sei zwischen dem 1. April 2019 und dem 18. Oktober 2019 bei seiner Kollegin und zwischen Juni und September 2020 beim Unterzeichnenden in Behandlung gewesen, er habe bei der Kollegin fünf von dreizehn Sitzungen verpasst und beim Unterzeichnenden zwei von fünf.