8.2 Das Zwangsmassnahmengericht hat in seinem Entscheid ARR 21 460 vom 28. November 2021 zur Fluchtgefahr ausgeführt was folgt: Der Beschuldigte verfügt nebst der Schweizer Staatsbürgerschaft ebenfalls über die brasilianische Staatsbürgerschaft und besucht Brasilien offenbar regelmässig für Ferien bzw. besucht er seine Grossmutter, die in Brasilien lebt. So plante er auch am 26.11.2021 nach Brasilien zu reisen und die Weihnachtsfeiertage bei seiner Grossmutter zu verbringen. Sein Lebensmittelpunkt befindet sich hingegen in der Schweiz.