13.10.2021; Anzeigerapport vom 29.09.2021, in Absprache mit der Staatsanwaltschaft ohne Einvernahme des Beschuldigten erstellt, da dieser unbekannten Aufenthalts ist). Bei seiner Anhaltung im Rahmen des vorliegenden Haftverfahrens wurde der Beschuldigte bei seiner Mutter an der U.________ (Strasse) in T.________ (Ort) angetroffen, wo er aber nicht angemeldet ist. Sein eigentlicher Wohnsitz ist V.________ (Strasse) in T.________ (Ort), aber auch hier ist er nicht angemeldet. Aktuell ist er gar nirgends angemeldet. Er ist als untergetaucht anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass dies bei einer Entlassung in Freiheit nicht ändern würde;