Z. 30 ff). Betreffend die Kündigung findet sich lediglich der betreffende Vorhalt der Staatsanwaltschaft anlässlich der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 7. Februar 2022 in den Akten, wonach der Beschwerdeführer mit der Mailadresse «R.________» den Arbeitgeber von P.________ darum gebeten habe, den Arbeitsvertrag (unklar wessen) aufzulösen (S. 19 Z. 670 ff.).