Weiter habe er im Namen von N.________ ein Mobiltelefon- Abonnement bei der AE.________(Telekommunikationsunternehmen) eingelöst und in der Zeit vom 15. September 2020 bis 17. November 2020 Rechnungen von CHF 4'021.65 erzeugt (Nachtrag vom 5. November 2021). Der Beschuldigte bestritt, den Diebstahl begangen zu haben, gab anlässlich seiner Einvernahme vom 7. Februar 2022 jedoch die Bestellungen zu (S. 9 ff. Z. 298 ff.). O.________ wurde sein Portemonnaie mit Inhalt im Gesamtwert von ca. CHF 320.00 am 21./22. Juli 2019 gestohlen (Deliktsblatt vom 19. August 2020). In der Folge wurden am 1. Juli 2020 mit den Angaben von O.________ beim Onlinehändler «AG.