8 sondern ihm stattdessen eine Bankkarte von I.________ als Depot gab und sich danach entfernte, ohne zurückzukehren (vgl. das Deliktsblatt vom 17. März 2020 sowie die Einvernahme des Beschwerdeführers vom 15. Oktober 2019 S. 2 Z. 19 ff.). Der Beschwerdeführer bestätigte die Aussage des Taxichauffeurs, dass dieser ihm in das Haus gefolgt sei, bestritt aber die Behauptung des Taxifahrers, dass er seinen Fuss in den Türrahmen gestellt und der Beschwerdeführer ihm darauf die Haustüre mehrmals gegen den Fuss geschlagen haben soll (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 15. Oktober 2019 S. 2 Z. 55 ff.;