_ (Handelskette) Club Shopping Card sowie eine Paycard erstellt, die in der Folge mit CHF 5'222.75 bzw. CHF 2'984.30 (zum Nachteil der Kartenaussteller) belastet wurden (Anzeigerapport vom 16. November 2021). Der angebliche Diebstahl zum Nachteil von H.________ bezog sich ebenfalls auf dessen Identitätskarte, welche der Beschwerdeführer gemäss seinen eigenen Angaben gefunden habe (Einvernahme vom 25. November 2021 S. 4 Z. 89 ff.). Er holte in der Folge mit der Identitätskarte am Schalter der AD.________ (Bank) CHF 1'000.00 ab, welche ihm die zuständige Sachbearbeiterin ohne weitere Fragen gegeben haben soll. Ausserdem schloss er im Namen des zuvor Geschädigten ein Abonnement bei der