7 be den Hund inkl. Papieren dem Beschwerdeführer am 21. April 2021 übergeben. Der Beschwerdeführer habe eine E-Banking-Zahlung vorgegaukelt, welche in der Folge allerdings nicht ausgelöst worden sei (Anzeigerapport vom 13. Oktober 2021). Der Betrug zum Nachteil der F.________ GmbH trug sich so zu, dass der Beschwerdeführer sich am 14. September 2021 in der Klink in Bern für CHF 1'900.00 behandeln liess und in der Folge mitteilte, dass der nach ihm angemeldete Herr Q.________, welcher bereits im Auto warte, für ihn bezahlen werde.