Der Betrug zum Nachteil von E.________ bezog sich auf einen Hund, welchen der Geschädigte für 350.00 Euro in Zagreb gekauft haben soll. Da dieser nicht mit der Familie ausgekommen sei, habe E.________ ihn für CHF 3'400.00 an den Beschwerdeführer weiterverkauft; ein schriftlicher Vertrag bestünde aber nicht. Er ha-