als separater Schnellhefter beiliegend) der Kantonspolizei ein, welche die Staatsanwaltschaft nun im Detail prüfen konnte. Die Vorfälle betreffen Bestellungen und Bestellversuche online unter Angabe unzutreffender Informationen zum Besteller. Die Deliktssumme der betreffenden Taten beträgt CHF 3’965.70 (mehrfacher vollendeter Betrug) und CHF 213’021.75 (mehrfacher Betrugsversuch). Der Beschuldigte wird dringend verdächtigt, diese Taten begangen zu haben, weil sich die erwähnten Angaben zum Besteller klar mit ihm in Verbindung bringen lassen (vgl. die entsprechenden Ausführungen in den Deliktsblättern).