Dem Beschuldigten werden nicht Delikte mit einem tiefen gesamthaften Deliktsbetrag vorgeworfen. Im Haftverlängerungsantrag ist ausgeführt, dass die Deliktssumme der Taten, die zur Begründung des Haftverlängerungsantrags verwendet wurden, knapp CHF 32’000.00 beträgt. Ende Januar traf eine weitere Anzeige (Sammelrapport vom 20.01.2022, inklusive 10 Deliktsblätter und Protokolle der Einvernahmen der beschuldigten Person; als separater Schnellhefter beiliegend) der Kantonspolizei ein, welche die Staatsanwaltschaft nun im Detail prüfen konnte.