Die Staatsanwaltschaft bringt hiergegen vor was folgt: Vorliegend hat der Beschuldigte bisher, gemäss den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, zwar auch grosse Unternehmen wie Telekommunikationsfirmen und Kreditkartenunternehmen geschädigt, zusätzlich aber ebenso (ihm teilweise persönliche bekannte) private Personen und kleinere Firmen, nämlich durch Betrug zum Nachteil von E.________, durch Betrug zum Nachteil von F.________ GmbH, durch Diebstahl zum Nachteil von G.________, durch Diebstahl zum Nachteil von H.________, durch Diebstahl zum Nachteil von I.________, durch Diebstahl zum Nachteil von J.________, durch Diebstahl zum Nachteil von K.______