Gemäss dem Haftverlängerungsantrag vom 21. Februar 2022 habe der Beschwerdeführer zu den weiteren Delikten befragt werden können und die Staatsanwaltschaft gehe mittlerweile von einer Deliktsumme von CHF 32'000.00 aus. Mit Stellungnahme vom 15. März 2022 teilte die Staatsanwaltschaft mit, es sei ein neuer Sammelrapport (vom 20. Januar 2022) mit weiteren 10 Deliktsblättern eingetroffen. Insgesamt ergebe sich mittlerweile eine Deliktsumme von CHF 250'000.00, davon CHF 213'021.00 versucht begangen.