Bezüglich eines Teils dieser Vorwürfe sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und der Beschwerdeführer konnte dazu befragt werden. In den Wochen vor dem Antrag auf Haftanordnung am 26. November 2021 seien aber mehrere neue Anzeigen gegen den Beschwerdeführer eingetroffen. Zu diesen Vorwürfen habe er vor seiner Anhaltung nicht befragt werden können, weil er für die Polizei nicht erreichbar gewesen sei. Gemäss dem Haftverlängerungsantrag vom 21. Februar 2022 habe der Beschwerdeführer zu den weiteren Delikten befragt werden können und die Staatsanwaltschaft gehe mittlerweile von einer Deliktsumme von CHF 32'000.00 aus.