3. Aus dem Antrag auf Haftanordnung vom 26. November 2021 ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft seit April 2018 ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, gewerbsmässigen Diebstahls, gewerbsmässigen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage etc. gegen den Beschwerdeführer führt. Es handelt sich mehrheitlich um Online- und Bestellbetrüge mittels falscher Identität, typischerweise unter Verwendung gestohlener Identitätskarten. Bezüglich eines Teils dieser Vorwürfe sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und der Beschwerdeführer konnte dazu befragt werden.