___, am 8. März 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit dem Antrag, er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, binnen drei Wochen ein Kurzgutachten zur Frage eines Therapie-Settings als Ersatzmassnahme erstellen zu lassen, weshalb die Untersuchungshaft um maximal einen Monat zu verlängern sei.