Am 25. November 2021 wurde der Beschwerdeführer durch die Polizei festgenommen und das Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) ordnete am 28. November 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten bis zum 24. Februar 2022 wegen Wiederholungsgefahr an (ARR 21 460). Das persönliche undatierte Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers (eingegangen beim Zwangsmassnahmengericht am 6. Dezember 2021) wies das Zwangsmassnahmengericht am 22. Dezember 2021 ab (ARR 21 492).