(nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen gewerbsmässigen Diebstahls, gewerbsmässigen Betrugs, gewerbsmässigen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage etc. Am 25. November 2021 wurde der Beschwerdeführer durch die Polizei festgenommen und das Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) ordnete am 28. November 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten bis zum 24. Februar 2022 wegen Wiederholungsgefahr an (ARR 21 460).