3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu einem Drittel, ausmachend CHF 400.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Den Rest der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 4. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet.