12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 24. Februar 2022 (EO 22 1934) wird insoweit aufgehoben, als nebst der zulässigen erkennungsdienstlichen Erfassung die Abnahme eines WSA und die Erstellung eines DNA-Profils angeordnet worden ist. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.