Es ist jeweils der konkrete Einzelfall zu beurteilen. Eine DNA- Analyse kann sich ohne vorgängige daktyloskopische Auswertung beispielsweise dann als notwendig erweisen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auf dem Spurenträger keine Fingerabdrücke vorhanden sein werden (so zum Beispiel im Fall, dass mit aller Wahrscheinlichkeit Handschuhe getragen worden sind, weshalb die Untersuchung der Spurenträger nach Fingerabdrücken zum Vornherein als aussichtslos erscheint [vgl. etwa Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 169 vom 19. Juli 2021]) resp.