Weder den Akten noch der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 22. März 2022 lassen sich Angaben dazu entnehmen, ob eine Untersuchung des fraglichen Kunststofffasses auf Fingerabdrücke hin von vornherein kein Erfolg beschieden wäre. Unbekannt ist ebenfalls, ob eine entsprechende Untersuchung allenfalls bereits stattgefunden hat, jedoch ergebnislos geblieben ist, stattdessen DNA-Spuren aufgefunden wurden resp. erhältlich gemacht werden können, so dass sich eine DNA-Profilerstellung des Beschwerdeführers zum Spurenabgleich aufdrängt.