8 Täter zu identifizieren, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Allein gestützt auf das Vorliegen des Kriteriums der Geeignetheit rechtfertigt sich eine DNA- Profilerstellung indes nicht, stellt diese doch lediglich einen Teilgehalt des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes dar. Verlangt wird ebenfalls, dass die angestrebte Massnahme erforderlich ist.