Dieser ergibt sich indes ohne Weiteres aus dem Anzeigerapport vom 11. März 2022, demgemäss im Rahmen der im Strafverfahren EO 22 1410 durchgeführten Hausdurchsuchung eine Indooranlage und getrocknete Hanfpflanzen aufgefunden worden sind, welche dem Beschwerdeführer zugeordnet werden können. Angesichts der Menge der am 21. Februar 2022 fotografisch festgehaltenen – am 25. Februar 2025 jedoch bereits entsorgten – Hanfpflanzen (148 Stück) ist der Verdacht der Strafverfolgungsbehörden, wonach das Betreiben der Indooranlage kaum für den Eigenkonsum gedient haben dürfte, nicht zu beanstanden.