Dem Beschuldigten werden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen (Hanf- Indooranlage). Die DNA-Probe wird als Beweismittel in der vorliegenden Strafuntersuchung verwendet werden. Anlässlich der Hausdurchsuchung werden voraussichtlich diverse DNA-Spuren festgestellt werden, welche spurenmässig zu untersuchen sind. Angesichts der Schwere des dem Beschuldigten zur Last gelegten Deliktes erweist sich die DNA-Profilerstellung als verhältnismässig und ist daher anzuordnen. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe sind zudem äusserst gering.