Dem Beschwerdeführer wurde die am Vortag verfügte erkennungsdienstliche Erfassung inkl. WSA erklärt und die Möglichkeit eingeräumt, sich selbständig zur erkennungsdienstlichen Erfassung in Bern zu melden. Laut Anzeigerapport soll der Beschwerdeführer am 25. Februar 2022 gegenüber den Polizeibeamten ausserdem angegeben haben, dass die Hanfpflanzen auf der Wäscheleine ihm gehörten. Mehr sagte er dazu nicht. Bezüglich der Indooranlage habe er sich dahingehend geäussert, dass er diese seit ungefähr einem Jahr betreibe. Die Hanfpflanzen seien CBD-haltig gewesen. Bis anhin habe er aus der Anlage noch keinen Ertrag gewonnen.