Darauf angesprochen, soll der Beschwerdeführer angegeben haben, die Pflanzen seien nach der Hausdurchsuchung von Montag, 21. Februar 2022, eingegangen, da die Türe nicht sachgemäss geschlossen worden sei. Anschliessend wurde beim Beschwerdeführer ein Drogenschnelltet durchgeführt, welcher positiv auf die Substanz THC reagiert hat. Dem Beschwerdeführer wurde die am Vortag verfügte erkennungsdienstliche Erfassung inkl. WSA erklärt und die Möglichkeit eingeräumt, sich selbständig zur erkennungsdienstlichen Erfassung in Bern zu melden.