Am 24. Februar 2022 eröffnete die Staatsanwaltschaft die dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zugrundeliegende Strafuntersuchung EO 22 1934. Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 25. Februar 2022 konnte festgestellt werden, dass die Indooranlage im Zivilschutzraum nicht mehr in Betrieb war. Zwar befand sich noch sämtliches technisches Material im Raum, jedoch waren die Pflanzen aus den Behältern entfernt worden. Darauf angesprochen, soll der Beschwerdeführer angegeben haben, die Pflanzen seien nach der Hausdurchsuchung von Montag, 21. Februar 2022, eingegangen, da die Türe nicht sachgemäss geschlossen worden sei.