Kunststofffass mit ca. 600 Gramm Marihuana sicher. Die als Zufallsfund taxierte Indooranlage wurde gleichentags der Staatsanwaltschaft gemeldet, welche anschliessend die Anhaltung des Beschwerdeführers und eine Hausdurchsuchung an dessen Domizil angeordnet hat. Da der Beschwerdeführer zu Hause nicht angetroffen werden konnte, hinterliess ihm die Polizei eine Mitteilung. Nach Kontaktaufnahme des Beschwerdeführers mit der Polizei wurde die Hausdurchsuchung für Freitag, 25. Februar 2022, vereinbart. Am 24. Februar 2022 eröffnete die Staatsanwaltschaft die dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zugrundeliegende Strafuntersuchung EO 22