Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, in seinem Zivilschutzkeller eine Hanf- Indooranlage (148 Pflanzen) betrieben und im Keller 49 getrocknete Hanfpflanzen gelagert zu haben. Gestützt auf den positiven Urindrogenschnelltest vom 25. Fe-