Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die verfahrensrelevanten Akten (inkl. Anzeigerapport) zu übermitteln. Dem Beschwerdeführer wurde mitgeteilt, dass über das Akteneinsichtsgesuch nach Eingang der amtlichen Akten befunden werde. Am 15. März 2022 stellte die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer die verlangten Akten zu. Daraufhin hiess die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer das Akteneinsichtsgesuch des Beschwerdeführers gut und räumte der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit ein, eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen.