Gleichzeitig beauftragte sie das IRM mit der Erstellung eines DNA-Profils. Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. März 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und ersuchte um Aufhebung der Verfügung vom 24. Februar 2022 und um Akteneinsicht. Am 7. März 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die verfahrensrelevanten Akten (inkl. Anzeigerapport) zu übermitteln.