Vielleicht sei er generell der Ansicht, dass ein Urteil, ausgesprochen durch eine Exekutivbehörde, mit Kostenfolgen von CHF 13’594.80 doch besser gerichtlich überprüft werden sollte. Vielleicht habe er auch ganz andere Gründe und wolle diese gerne an der Hauptverhandlung vorbringen. All diesen Gründen gemeinsam aber sei, dass es zu den Aufgaben des Gerichts gehöre, sich diesen möglichst unvoreingenommen anzunehmen. Das betreffende Post-it lasse aber erhebliche Zweifel an der Bereitschaft aufkommen, sich der Sache unvoreingenommen anzunehmen.