4. Der Gesuchsteller macht hierzu geltend, es handle sich beim betreffenden Post-it nicht mehr um übliche gerichtsinterne Notizen zur Instruktion bzw. eine erste Einschätzung. Er habe vorliegend Einsprache gegen einen Strafbefehl erhoben, was ein «Urteilsvorschlag» der Staatsanwaltschaft sei. Die Gründe für eine Einsprache könnten unterschiedlich sein. Möglicherweise verschaffe man sich dadurch noch etwas Zeit, um den Heilverlauf des Privatklägers abzuwarten und mit ihm im Anschluss eine aussergerichtliche Lösung zu suchen. Vielleicht sei dieser Privatkläger im Anschluss bereit, seinen Strafantrag zurückziehen.